Wenn mein Kind krank wird…

Beachten Sie die Maskenpflicht (§ 4 Absatz 1 Nummer 9 der InfektionsschutzVO), für die Sie als Erziehungsberechtigte voll umfänglich verantwortlich sind. Geben Sie Ihrem Kind jeden Tag eine frische Maske mit. Sollten wir mit einer Maske vom Sekretariat aushelfen müssen, bitten wir darum, am nächsten Tag eine verpackte, frische Einmal-Maske oder ein Entgelt von einem Euro für das Sekretariat mitzugeben.

Für schulfremde Personen sowie Eltern gilt die Maskenpflicht bereits ab Schultor.

Inzwischen haben sich alle Kinder an die Regel gewöhnt, sich am Schultor zu verabschieden. Beachten Sie bitte, dass es am Tor nicht zu einem Gedränge kommt. Verlassen Sie zügig den Bereich. Nutzen Sie bitte die Zeit ab 7.30 Uhr, um Ihr Kind in die Schule zu bringen. Es kann dann bereits in den Klassenraum gehen und dort in Ruhe ankommen, etwas lesen oder weiterarbeiten. Auch am Nachmittag bitte ich Sie, sich nicht länger als unbedingt nötig vor den Toren aufzuhalten. Es ist gefährlich und auch strikt verboten in der Sackgasse und im Wendehammer zu parken. Bitte nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder parken Sie Ihr Auto außerhalb dieser Zonen.

Lassen Sie Ihr Kind bei Anzeichen von Husten, Schnupfen und erhöhter Temperatur (ab 37,5°) zu Hause. Sie verhindern dadurch eine unnötige Ansteckung der anderen Kinder oder auch des pädagogischen Personals. (vgl. Infografik auf der Rückseite). Es liegt an uns allen, eine erneute komplette Schulschließung aber auch die Schließung einzelner Klassen zu verhindern. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Friedrich